Samstag, 27. April 2024, 01:31
Website: LAK Fachbereich Bildung E-Learning
Kurs: BWL (Betriebswirtschaftslehre)
Glossar: BWL-Begriffe
A

Absatz

Menge der in einer Periode verkauften Güter

Aufwendungen

Wertverzehr für Güter und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode

Ausgaben

Auszahlungen + Forderungsabgänge + Schuldenzugänge

Auszahlung

tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss (Bargeld, Banküberweisung)

B

Beleg

Ein Beleg ist eine schriftliche Aufzeichnung über einen tatsächlichen oder geplanten betrieblichen Vorgang, der im Rechnungswesen erfasst werden muss. → Nachweis für einen wirtschaftlichen Vorgang

Betrieb

Betriebe sind Wirtschaftseinheiten, in denen Güter oder Dienstleistungen für Dritte (= Kunden) hergestellt werden.

Betriebstypen

Die Betriebstypen können wie folgt klassifiziert werden:

  • nach erstellter Leistung (Urproduktion, Produktion, Dienstleistung)
  • nach den Abnehmern (Investitionsbetriebe, Konsumgüterbetriebe)
  • nach Branchen (Gewerbe, Industrie, Handel, Verkehr, Tourismus, Versicherungen, Banken, landwirtschaftliche Betriebe)
  • nach Betriebsgröße (Klein-, Mittel- und Großbetriebe)
  • nach vorherrschendem Produktionsfaktor (anlagenintensiv, arbeitsintensiv)

Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftslehre ist die Lehre über die Wirtschaftssituation der Unternehmen (= Betriebe). Im Mittelpunkt stehen dabei die Fragen nach der Produktion (= Erzeugung), nach der Finanzierung sowie nach dem Absatz (= Verkauf).

Break-even-Point

Der Break-even-Point (Gewinnschwelle, Break-even-Menge) ist jener Punkt, bei dem die Erlöse und die Gesamtkosten gleich sind und damit Kostendeckung erreicht wird.

Budget

vorgegebene Wertgröße (meist ein Geldbetrag)

E

Einnahmen

Einzahlungen + Forderungszugänge + Schuldenabgänge

Einzahlungen

tatsächlicher Zahlungsmittelzufluss (Bargeld, Banküberweisung)

Erfolg

Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen

Erträge

Wertzuwachs durch erstellte Güter und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode

F

Formvorschriften (Buchführung)

  • Die Aufzeichnungen sind in einer lebenden Sprache zu führen.
  • Die Eintragungen sollen in zeitlicher Reihenfolge richtig und vollständig vorgenommen werden.
  • Die Bezeichnungen der Konten sollen erkennen lassen, welche Geschäftsfälle auf den betreffenden Konten verbucht werden.
  • Keine Buchung ohne Beleg!
  • Eintragungen dürfen nicht durch Radieren oder Überschreiben (z.B. durch Tipp-Ex) unleserlich gemacht werden.
  • Es sollen keine leicht entfernbaren Schreibmittel (z.B. Bleistift) verwendet werden.
  • Stellen, die in der Regel zu beschreiben sind, dürfen keine Leerräume aufweisen.
  • Die Bücher und die dazugehörigen Belege und Unterlagen müssen sieben Jahre aufbewahrt werden.
  • Tägliche Kassenaufzeichnungen sind ebenso wichtig.
G

Gewinn

Überhang der Erträge über die Aufwendungen

I

Inventar

Aufstellung des dem Unternehmen gewidmeten Vermögens

Inventur

mengen- und wertmäßige Erfassung des Inventars

Investition

Verwendung von Geldmitteln zur Beschaffung von Vermögensgütern (z.B. Kauf einer Maschine)

J

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist einmal jährlich aufzustellen und besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (und Anhang bei Kapitalgesellschaften).