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Formvorschriften (Buchführung)
Die Aufzeichnungen sind in einer lebenden Sprache zu führen.
Die Eintragungen sollen in zeitlicher Reihenfolge richtig und vollständig vorgenommen werden.
Die Bezeichnungen der Konten sollen erkennen lassen, welche Geschäftsfälle auf den betreffenden Konten verbucht werden.
Keine Buchung ohne Beleg!
Eintragungen dürfen nicht durch Radieren oder Überschreiben (z.B. durch Tipp-Ex) unleserlich gemacht werden.
Es sollen keine leicht entfernbaren Schreibmittel (z.B. Bleistift) verwendet werden.
Stellen, die in der Regel zu beschreiben sind, dürfen keine Leerräume aufweisen.
Die Bücher und die dazugehörigen Belege und Unterlagen müssen sieben Jahre aufbewahrt werden.
Tägliche Kassenaufzeichnungen sind ebenso wichtig.
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