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F

Formvorschriften (Buchführung)

  • Die Aufzeichnungen sind in einer lebenden Sprache zu führen.
  • Die Eintragungen sollen in zeitlicher Reihenfolge richtig und vollständig vorgenommen werden.
  • Die Bezeichnungen der Konten sollen erkennen lassen, welche Geschäftsfälle auf den betreffenden Konten verbucht werden.
  • Keine Buchung ohne Beleg!
  • Eintragungen dürfen nicht durch Radieren oder Überschreiben (z.B. durch Tipp-Ex) unleserlich gemacht werden.
  • Es sollen keine leicht entfernbaren Schreibmittel (z.B. Bleistift) verwendet werden.
  • Stellen, die in der Regel zu beschreiben sind, dürfen keine Leerräume aufweisen.
  • Die Bücher und die dazugehörigen Belege und Unterlagen müssen sieben Jahre aufbewahrt werden.
  • Tägliche Kassenaufzeichnungen sind ebenso wichtig.