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Formvorschriften (Buchführung)
- Die Aufzeichnungen sind in einer lebenden Sprache zu führen.
- Die Eintragungen sollen in zeitlicher Reihenfolge richtig und vollständig vorgenommen werden.
- Die Bezeichnungen der Konten sollen erkennen lassen, welche Geschäftsfälle auf den betreffenden Konten verbucht werden.
- Keine Buchung ohne Beleg!
- Eintragungen dürfen nicht durch Radieren oder Überschreiben (z.B. durch Tipp-Ex) unleserlich gemacht werden.
- Es sollen keine leicht entfernbaren Schreibmittel (z.B. Bleistift) verwendet werden.
- Stellen, die in der Regel zu beschreiben sind, dürfen keine Leerräume aufweisen.
- Die Bücher und die dazugehörigen Belege und Unterlagen müssen sieben Jahre aufbewahrt werden.
- Tägliche Kassenaufzeichnungen sind ebenso wichtig.
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