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A

Anlagenverzeichnis

Steuerpflichtige (gemäß EStG), die eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen, müssen ein Anlagenverzeichnis der im Betrieb verwendeten Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens führen.


K

Kassabuch

Das Kassabuch ist ein Hilfsbuch bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und bei der doppelten Buchführung. Es werden Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben von Bargeld gemacht.


L

Lohnkonto

UnternehmerInnen, die Arbeiter und Angestellte beschäftigen, müssen für jede/n ArbeitnehmerIn ein Lohnkonto führen.


W

Wareneingangsbuch

Das Führen des Wareneingangsbuches ist bei der Anwendung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dann verpflichtend, wenn es Eingänge von Waren, Rohstoffen, Hilfsstoffen etc. zu verzeichnen gibt