Absatz Menge der in einer Periode verkauften Güter |
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Aufwendungen Wertverzehr für Güter und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode |
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Ausgaben Auszahlungen + Forderungsabgänge + Schuldenzugänge |
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Auszahlung tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss (Bargeld, Banküberweisung) |
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Beleg Ein Beleg ist eine schriftliche Aufzeichnung über einen tatsächlichen oder geplanten betrieblichen Vorgang, der im Rechnungswesen erfasst werden muss. → Nachweis für einen wirtschaftlichen Vorgang |
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Betrieb Betriebe sind Wirtschaftseinheiten, in denen Güter oder Dienstleistungen für Dritte (= Kunden) hergestellt werden. |
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Betriebstypen Die Betriebstypen können wie folgt klassifiziert werden:
- nach erstellter Leistung (Urproduktion, Produktion, Dienstleistung)
- nach den Abnehmern (Investitionsbetriebe, Konsumgüterbetriebe)
- nach Branchen (Gewerbe, Industrie, Handel, Verkehr, Tourismus, Versicherungen, Banken, landwirtschaftliche Betriebe)
- nach Betriebsgröße (Klein-, Mittel- und Großbetriebe)
- nach vorherrschendem Produktionsfaktor (anlagenintensiv, arbeitsintensiv)
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Betriebswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre ist die Lehre über die Wirtschaftssituation der Unternehmen (= Betriebe). Im Mittelpunkt stehen dabei die Fragen nach der Produktion (= Erzeugung), nach der Finanzierung sowie nach dem Absatz (= Verkauf). |
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Break-even-Point Der Break-even-Point (Gewinnschwelle, Break-even-Menge) ist jener Punkt, bei dem die Erlöse und die Gesamtkosten gleich sind und damit Kostendeckung erreicht wird. |
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Budget vorgegebene Wertgröße (meist ein Geldbetrag) |
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Einnahmen Einzahlungen + Forderungszugänge + Schuldenabgänge |
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Einzahlungen tatsächlicher Zahlungsmittelzufluss (Bargeld, Banküberweisung) |
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Erfolg Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen |
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Erträge Wertzuwachs durch erstellte Güter und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode |
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Formvorschriften (Buchführung)
- Die Aufzeichnungen sind in einer lebenden Sprache zu führen.
- Die Eintragungen sollen in zeitlicher Reihenfolge richtig und vollständig vorgenommen werden.
- Die Bezeichnungen der Konten sollen erkennen lassen, welche Geschäftsfälle auf den betreffenden Konten verbucht werden.
- Keine Buchung ohne Beleg!
- Eintragungen dürfen nicht durch Radieren oder Überschreiben (z.B. durch Tipp-Ex) unleserlich gemacht werden.
- Es sollen keine leicht entfernbaren Schreibmittel (z.B. Bleistift) verwendet werden.
- Stellen, die in der Regel zu beschreiben sind, dürfen keine Leerräume aufweisen.
- Die Bücher und die dazugehörigen Belege und Unterlagen müssen sieben Jahre aufbewahrt werden.
- Tägliche Kassenaufzeichnungen sind ebenso wichtig.
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Gewinn Überhang der Erträge über die Aufwendungen |
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Inventar Aufstellung des dem Unternehmen gewidmeten Vermögens |
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Inventur mengen- und wertmäßige Erfassung des Inventars |
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Investition Verwendung von Geldmitteln zur Beschaffung von Vermögensgütern (z.B. Kauf einer Maschine) |
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Jahresabschluss Der Jahresabschluss ist einmal jährlich aufzustellen und besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (und Anhang bei Kapitalgesellschaften). |
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